Kraftfahrerweiterbildung in Vechta

Berufskraftfahrer, die gewerblich im Güterkraft- und Personenverkehr tätig sind, müssen in einem periodischen Turnus von fünf Jahren eine Weiterbildung nachweisen.

Für Neueinsteiger gilt die Nachweispflicht erstmals fünf jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation. Im Personenverkehr tätige Berufskraftfahrer, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2008 erworben haben, müssen die Weiterbildung erstmals bis zum 10.09.2010 absolviert haben. Für Berufskraftfahrer im Güterverkehr, die vor dem 10.09.2009 die Fahrerlaubnis erworben haben, gilt der Stichtag 10.09.2014.


Die Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Stunden, die in Einheiten von fünf mal sieben Stunden absolviert werden können.


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