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Lkw Neufahrzeuge - Auto Anders

Geld vom Staat für Ihren Fuhrpark.

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) fördert im Rahmen des Förderprogramms „De-minimis“ Maßnahmen für Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen, die der Sicherheit im Straßengüterverkehr oder zum Schutz der Umwelt dienen, z.B. Fahrerassistenzsysteme, Kommunikationslösungen oder Produkte zur ergonomischen Gestaltung des Fahrerarbeitsplatzes.


Allgemeine Hinweise zum Förderprogramm ,,De-Minimis'' mit Antragsfrist 02.01.-30.09.2023.

Im Rahmen des Förderprogramms „De-minimis“ können zuwendungsberechtigte Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuschüsse zu folgenden Maßnahmearten erhalten:

  • fahrzeugbezogene Maßnahmen (z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen)
  • personenbezogene Maßnahmen (z.B. Kosten der Sicherheitsausstattung)
  • Maßnahmen zur Effizienzsteigerung (z.B. Erwerb von Telematiksystemen)

Die Zuwendung beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für fahrzeugbezogene als auch personenbezogene Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Effizienzsteigerung – und das pro Fahrzeug mit bis zu 2.000 Euro. Die jährliche Gesamtfördersumme pro Unternehmen liegt bei maximal 33.000 Euro.

Der Zuwendungshöchstbetrag berechnet sich wie folgt: Anzahl der berücksichtigungsfähigen Fahrzeuge x Fördersatz (bis zu 2.000 Euro je Fahrzeug).
Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich elektronisch über die Portalseite des BALM.


Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr durchführen und Eigentümer oder Halter von in Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind. Nicht zuwendungsberechtigt sind Unternehmen in öffentlicher Hand oder Unternehmen über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren (oder Vergleichbares) beantragt/eröffnet wurde. Sichern Sie sich jetzt die finanziellen Vorteile vom Staat. Wir haben eine Übersicht an förderfähigen Ausstattungen für Ihren Mercedes-Benz Lkw zusammengestellt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht. Es gelten die Bedingungen des Förderprogramms, einsehbar auf der Webseite des BAG (www.bag.bund.de).

Förderfähige Ausstattung


Unsere Videos zur Notebook-Halterung und Dachlampenbügel-Nachrüstung.


Sie haben Fragen zum Förderprogramm oder wünschen sich Unterstützung bei der Antragsstellung?
Dann sprechen Sie uns an!

Felix Wrede

Felix Wrede
Dienstleistungsberater
Tel.: 0571 / 88802 - 644


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