Liebe Mitarbeitende,
auch in unserem Unternehmen können Unregelmäßigkeiten auftreten, die einzelnen Personen oder dem gesamten Unternehmen schaden können. Wir hoffen, dass alle Mitarbeitende genug Vertrauen in die Geschäftsführung haben, um solche Themen offen anzusprechen.
Es gibt allerdings Situationen, in denen es möglichen hinweisgebenden Personen nicht ratsam erscheint, persönlich auf die Unregelmäßigkeiten hinzuweisen oder in denen sie lieber über ein klar geregeltes Verfahren kommunizieren möchten. Deswegen haben wir mit einem kompetenten Partner (Compliance Kompakt – „CK“) ein Hinweisgebersystem eingerichtet, welches im Kern auf einer Internet-basierten Plattform („easyline“) beruht und ergänzend eine eigene Telefonverbindung und das Angebot eines persönlichen Treffens enthält. Die eingehenden Informationen werden von einem externen und einem internen Prüfer aufgearbeitet. In der Anders-Gruppe ist der interne Prüfer die Personalleitung Carmen Bartels. Diese erhält nur Hinweise, bei denen Maßnahmen erforderlich sind. Wir weisen darauf hin, dass die Geschäftsleitung nicht im Reportingteam hinterlegt ist und keine Informationen einsehen kann.
Das System entspricht den Anforderungen der EU-Whistleblowing-Richtlinie,sowie dem aktuellen Gesetzesentwurf zum deutschen Hinweisgeberschutzgesetz und weist hohe Sicherheitsstandards auf. Zugang zum, wenn gewünscht, auch anonymen Hinweisgebersystem mit allen zur Verfügung stehenden Kanälen (per Internet-basierter Plattform, per Telefon oder per persönlichem Treffen) erhalten Sie hier:
Bitte beachten Sie, dass bei Nutzung der Plattform Ihre IP-Adresse nicht nachverfolgt werden kann und nicht gespeichert wird. Weitere Hinweise zur Wahrung der Anonymität, zum Verfahren und zum Datenschutz erhalten Sie direkt auf unserer Plattform.
Es können alle konkreten Beobachtungen gemeldet werden, die auf
hindeuten.
Beobachtungen, die lediglich auf ein im Unternehmensinteresse unerwünschtes Verhalten hindeuten, das keine erheblichen Auswirkungen hat (bspw. unkollegiales Verhalten im Berufsalltag) sollen nicht gemeldet werden. Meldungen mit einem solchen Inhalt werden nicht bearbeitet.
Über easyline gemeldete Verbesserungsvorschläge werden an unser Vorschlagswesen weitergeleitet.
Es gibt drei mögliche interne Meldewege:
Sie sind alle über den Link „Whistleblowing“ auf unserer Website zugänglich. Dort sind auch Informationen zum Datenschutz einsehbar.
Über die Plattform sind insbesondere anonyme Meldungen mit weiterer anonymer Kommunikation einschließlich der Übermittlung von Dateien möglich.
Wenn Sie eine Meldung in gutem Glauben erstatten, haben Sie nichts zu befürchten. Der Inhalt Ihrer Meldung und Ihrer Kommunikation mit CK auf der IT-Plattform ist mit einem hohen Standard gegen unbefugte Einsichten geschützt. Sie können easyline vollständig anonym nutzen. Falls Sie Ihre persönlichen Daten nennen, sind sie unseren Fallbearbeitern:innen, den Fallbearbeitern:innen von CK und ggf. bei einer internen Untersuchung zur Aufklärung des Sachverhalts hinzugezogenen Experten:innen zugänglich. Alle hinzugezogenen Personen sind zur besonderen Vertraulichkeit verpflichtet.
Außerdem ist nicht auszuschließen, dass wirbeschuldigten Mitarbeitenden unseres Unternehmens die Quelle nennen müssen, aus der ihre personenbezogenen Daten stammen. Wenn wir die Identität der/ hinweisgebenden Person kennen, kann es kann also sein, dass Beschuldigte erfahren, wer sie beschuldigt hat.
Deshalb raten wir Ihnen, Meldungen anonym über easyline abzugeben.
Bitte beachten Sie, dass Ihre IP-Adresse nicht nachverfolgt werden kann und nicht gespeichert wird. Weitere Hinweise zur Wahrung der Anonymität, zum Verfahren und zum Datenschutz erhalten Sie direkt auf unserer Plattform.
Hinweis: Einen Missbrauch unseres internen Meldekanals werden wir nicht tolerieren.
Die Meldung wird in unserem Auftrag von Compliance Kompakt (www.compliancekompakt.de) als unabhängiger Berater entgegengenommen. CK prüft die Stichhaltigkeit der Meldungen, nimmt eine Ersteinschätzung des Inhalts vor und berät uns bei den ggf. zur Aufarbeitung notwendigen Maßnahmen. Das Reporting Office hat ebenfalls direkten Zugriff auf den Inhalt der Meldungen und die Kommunikation mit hinweisgebenden Personen.
Bei stichhaltigen Meldungen ist in der Regel eine interne Untersuchung notwendig. Oft müssen dann forensische Experten:innen zugezogen werden, die zur Berufsverschwiegenheit verpflichtet sind oder besonders zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Diese werden zur Erfüllung ihrer Aufgaben über den Inhalt der Meldung und der anschließenden Kommunikation unterrichtet.
Je nach Ergebnis der Untersuchung ergreifen wir die erforderlichen Maßnahmen.
Ein/-e Hinweisgeber*in kann sich nach Inkrafttreten des künftigen deutschen Umsetzungsgesetzes zur europäischen Whistleblowing-Richtlinie auch direkt an die dann zuständigen Behörden wenden.
Wir haben alle Vorkehrungen getroffen, dass uns Hinweise sicher erreichen, auf Wunsch anonym abgegeben und kompetent bearbeitet werden können. Mit einer Meldung an uns sind wir in der Lage, den Hinweisen zügig und effektiv nachzugehen, um schnell die notwendigen Folgemaßnahmen einzuleiten und unser/e Unternehmen vor Schaden zu schützen.
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