Man wünscht es sich nicht, aber es kann jeden erwischen. Dann kann man froh sein, wenn bei allen Beteiligten kein Personenschaden eintritt! Aber was ist mit der Abwicklung des Schadens am Fahrzeug? Ein*e Autofahrer*in, der/die statistisch alle 17 Jahre einen Unfall hat, kommt da schnell an seine/ihre Grenzen.
Rechtliche, gesicherte Ansprüche aus Haftpflichtschäden oder Vertragsrecht bei Kaskoschäden, Anspruch auf unparteiischen Sachverstand und auf merkantilen Minderwert, Regulierung der Reparaturkosten, Überführung des Unfallfahrzeugs in die Heimatwerkstatt, Quotenrecht, Erhaltung der Mobilität und vieles mehr.
Das alles sind Fragen die jetzt auf den/die Kunden*in einströmen und ihn/sie oftmals überfordern.
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Die Wertminderung entsteht dadurch, dass ein Kraftfahrzeug mit einem wesentlichen Vorschaden auf dem Gebrauchtwagenmarkt einen deutlich geringeren Kaufpreis erzielt als ein vergleichbares Fahrzeug ohne Vorschaden.
Die Höhe der Wertminderung kann nur ein neutraler Sachverständiger in einem Gutachten verlässlich ermitteln.
Lässt man sich als Geschädigter auf die Schadenabwicklung der gegnerischen Versicherung ein, kann durch dessen Steuerung ein neutrales Sachverständigengutachten umgangen werden und somit der Wertminderungsanspruch auf der Strecke bleiben. Der Geschädigte verliert hierdurch unter Umständen mehrere hundert Euro.
Nutzt der Geschädigte während der Dauer der Reparatur keinen Mietwagen, hat er meist Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung.
Diese ist im Pkw-Bereich nach Fahrzeugklassen gestaffelt und kann sich bei längerer Reparaturdauer auf einen erheblichen Betrag summieren.
Die Höhe hängt von der Fahrzeugklasse und dem Alter des Fahrzeugs ab.
Wird diese Schadensposition nicht ausdrücklich bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht, erfolgt auch keine Zahlung an den Geschädigten.
Wurde der Geschädigte durch den Verkehrsunfall verletzt, kann er in den meisten Fällen Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Verdienstausfall, Haushaltsschaden etc. beanspruchen.
Diese Forderungen lassen sich erfahrungsgemäß nur mit einer rechtlichen Vertretung (Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht) gegenüber der generischen Versicherung durchsetzen.
Also kann der Geschädigte auch in diesem Bereich mehrere hundert oder sogar mehrere tausend Euro einbüßen.
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