Mercedes-EQ EQS
Mercedes-EQ EQS Anders Gruppe

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die THG-Quotenvermarktung

1 . Vertrag, Vertragsschluss und Vertragsbestandteile

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die THG-Quotenvermarktung regeln die, von der Autohaus Anders GmbH, der Autohaus Sieg GmbH und der Anders Automobile GmbH (im nachfolgenden Auftragnehmer genannt) gegenüber dem Kunden eingeräumte Möglichkeit zur Nutzung der THG-Quote und die damit verbundenen Services.

Der Vertrag kommt wie folgt zustande:

Der Kunde gibt auf der Website für das laufende Kalenderjahr ein bindendes Angebot zur Nutzung der THG-Quote ab, indem er die abgefragten Informationen, Name und Vorname, Anschrift und E-Mail-Adresse eingibt, und durch das Anklicken von Checkboxen folgende Punkte bestätigt:

Bis zum Abschluss der Registrierung im letzten Schritt der Plattform kann der Kunde den Vorgang jederzeit abbrechen, indem er nicht auf den letzten Bestätigungsbutton („Abschicken“) tippt.

Der Kunde erhält eine Mitteilung über die erfolgreiche Registrierung und das Hochladen der Zulassungsbescheinigung an die von ihm eingegebene E-Mail-Adresse. Durch Senden dieser E-Mail nimmt der Auftragnehmer das Angebot an.
 

2. Vertragslaufzeit,

Der Vertrag wird für die im Angebot genannten Zeiträume geschlossen. Er endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des entsprechenden Jahres.
 

3. Pflichten des Kunden

Der Kunde bestimmt den Auftragnehmer als Dritten im Sinne des § 37a Abs. 6 BImSchG für elektrischen Strom, der zur Verwendung in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb aus dem Netz entnommen wird oder bereits entnommen worden ist.

Der Kunde berechtigt den Auftragnehmer, weitere dritte Personen zur Nutzung des vom Kunden in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb verwendeten elektrischen Stroms (energetische Menge) als Dritte im Sinne des § 37a Abs. 6 BImSchG zur Nutzung der THG-Quoten nach diesem Vertrag für die THG-Quotenerfüllung zu bestimmen.

Der Kunde stimmt insoweit auch der Weitergabe der Daten durch den Auftragnehmer an eine dritte Person zu, die nach Ziffer 1.1 von dem Auftragnehmer als Dritter im Sinne von § 37a Abs. 6 BImSchG bestimmt werden.

Der Kunde sichert zu, dass der über seine Ladepunkte in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb verwendete elektrische Strom (energetische Menge) nicht anderweitig vom Umweltbundesamt als THG-Quote bescheinigt und/oder zur Erfüllung der THG-Quotenverpflichtung verwendet wird oder verwendet worden ist.

Der Kunde stellt die zum Erhalt der Bescheinigung der THG-Quoten durch das Umweltbundesamt erforderlichen Aufzeichnungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben sicher und übermittelt diese sowie die zur Bescheinigung der THG-Quoten durch das Umweltbundesamt erforderlichen Unterlagen an den Auftragnehmer.

Auf Verlangen des Umweltbundesamtes stellt der Kunde den Auftragnehmer oder einem von dem Auftragnehmer benannten Dritten die Anzeige gegenüber der Bundesnetzagentur über den Aufbau eines Ladepunktes unverzüglich zur Verfügung.


4. Pflichten des Auftragnehmers

Den Auftragnehmer erbringt für die öffentlichen Ladepunkte und Elektrofahrzeuge des Auftraggebers folgende Leistungen:

Lehnt das Umweltbundesamt die Bescheinigung für bestimmte energetische Mengen ab, informiert der Auftragnehmer den Kunden. Ein Anspruch auf Vergütung entsteht für diese energetischen Mengen nicht.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Erfüllung dieser Verpflichtungen weitere Dritte zu beauftragen. 

Der Auftragnehmer ist berechtigt zur Weitergabe von Daten, die zur Durchführung dieses Vertrages und der Vermarktung der THG-Quoten nach diesem Vertrag erforderlich sind, an weitere Dritte.
 

5. Zahlung

Für die vom Umweltbundesamt bescheinigte THG-Quote erhält der Kunde eine Gutschrift von dem Auftragnehmer in Höhe des bei Vertragsabschluss vereinbarten Betrages. In dem vereinbarten Betrag ist eine eventuell anfallende Umsatzsteuer bereits mit enthalten. Die Gutschrift kann dabei durch den Auftragnehmer selbst oder durch einen von ihm beauftragten Dritten, der im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers abrechnet, ausgestellt werden.


6. Haftung

Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur, wenn es sich um einen Schaden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt oder der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung einer Partei, ihrer gesetzlichen Vertreter und ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Der Auftragnehmer haftet auch bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung des Vertragsverhältnisses prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.

Etwaige weitergehende gesetzliche Haftungsbeschränkungen (z. B. nach TMG oder vergleichbaren Normen) bleiben unberührt.

Soweit die Haftung vorstehend ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Organe des Auftragnehmers sowie deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen einschließlich ihrer Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Organe.

Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes hiervon bleiben unberührt.
 

7. Datenschutz

Im Rahmen des zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmerbestehenden Vertragsverhältnisses werden die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten unter Beachtung der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Näheres können Sie der Datenschutzinformation auf der Homepage des Auftragnehmers entnehmen.  


8. Schlussbestimmungen

Sollten vorhandene oder zukünftig ergänzte Bedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen AGB hierdurch nicht berührt. Soweit die Bedingung nicht wirksam oder durchführbar ist, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach dem vorherigen Satz vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.

Im Falle von Streitigkeiten aus dem Abschluss, der Durchführung oder der Beendigung dieses Vertrages vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand Oldenburg (Autohaus Anders GmbH und Anders Automobile GmbH) und Bad Oyenhausen (Autohaus Sieg GmbH). Der Erfüllungsort ist Vechta (Autohaus Anders GmbH und Anders Automobile GmbH) und Minden (Autohaus Sieg GmbH). Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung


9. Verbraucherinformationen

Informationen zur Online-Streitbeilegung:

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereitgestellt. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Die OS-Plattform ist unter dem folgenden Link zu erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr

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