Garantie
Umfangreiche Gebrauchtwagen- und Mobilitätsgarantie.1,2
Das Gebrauchtwagenprogramm Hyundai Promise setzt Maßstäbe: Entdecken Sie eine große Auswahl geprüfter Top-Fahrzeuge mit umfassender Garantie und profitieren Sie von unserem Rundum-Service für Abwicklung und Finanzierung.
Das ist unser Versprechen: Mit unserer Expertise und unseren Services schaffen wir beste Voraussetzungen für eine rundum positive Gebrauchtwagen-Erfahrung.
Sie profitieren von zahlreichen weiteren Angeboten und Inklusivleistungen.
[1] Gilt nur für Hyundai Promise Gebrauchtwagen bis zum 5. Fahrzeugjahr nach Erstauslieferung oder Erstzulassung (je nachdem, was zuerst eintritt) mit einer Laufleistung bis zu 120.000 km.
[2] Gilt nur für Geprüfte Gebrauchtwagen (Hyundai Modelle zwischen 5. und 8. Fahrzeugjahr nach Erstauslieferung oder Erstzulassung, je nachdem, was zuerst eintritt, und Fremdfabrikate mit einer Laufleistung bis zu 160.000 km).
[3] Die Fahrzeughistorie umfasst alle Wartungs- & Servicearbeiten (Serviceheft) und eine Überprüfung der Laufleistung. Bei Fremdfabrikaten kann es vorkommen, dass nicht die komplette Fahrzeughistorie bekannt ist. In diesem Fall sollte die Historie der Instandsetzung und Aufbereitung dem Vertragspartner mitgeteilt werden.
[4] Nur für Hyundai Elektrofahrzeuge
[5] Sollte der Kunde mit der von ihm getroffenen Fahrzeugwahl aus irgendeinem Grund nicht zufrieden sein, kann er sein Hyundai Promise Gebrauchtwagen-Programmfahrzeug einmalig innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zulassung mit maximal 1.000 km Fahrleistung gegen ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug umtauschen. Die angefallenen Kosten für Kfz-Steuer, Versicherung sowie An- und Abmeldung gehen zulasten des Fahrzeugkäufers. Des Weiteren ist eine Kostenpauschale von EUR 200,– für die Nutzung und Wertminderung zu entrichten. Ein Umtausch gegen ein anderes Fahrzeug ist nur möglich, sofern sich das Fahrzeug bei Rückgabe im unversehrten und unveränderten Zustand befindet. Insbesondere darf es in keinen Unfall verwickelt worden sein. Für ein bereits umgetauschtes Fahrzeug gilt das Umtauschrecht nicht.
[6] Gültig für bereits beim Händler verfügbare und instand gesetzte Fahrzeuge. Gültigkeit nur beim Barkauf. Auslieferungsverzögerungen aufgrund von verlängerten Zulassungsprozessen bei der Zulassungsbehörde nicht inkludiert.
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