Seit Januar 2026 unterstützt die Bundesregierung den Umstieg auf emissionsfreie Mobilität mit einer neuen staatlichen E-Auto-Prämie – und wir vom Autohaus Anders sind für Sie bereit! Diese Förderung kann für viele unserer Elektro- und leichten Plug-in-Hybrid-Modelle unserer Marken Mercedes-Benz, Hyundai, Skoda, smart und Mitsubishi Motors genutzt werden und macht Ihren E-Auto-Kauf jetzt noch attraktiver! Weitere Informationen finden Sie in unserem FAQ.
Die Förderungen können voraussichtlich ab Mai 2026 beantragt werden.*
Bei uns finden Sie eine breite Auswahl an elektrifizierten Modellen, für die Sie die neue Förderung optimal einsetzen können. Lassen Sie sich von uns beraten und entdecken Sie unsere große Markenvielfalt.
Beratung vereinbaren Standortübersicht Unsere Fahrzeugmarken
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
|---|---|---|---|
| 85.001 bis 90.000 Euro | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 4.000 Euro |
| 80.001 bis 85.000 Euro | nicht förderfähig | 3.500 Euro | 4.000 Euro |
| 60.001 bis 80.000 Euro | 3.000 Euro | 3.500 Euro | 4.000 Euro |
| 45.001 bis 60.000 Euro | 4.000 Euro | 4.500 Euro | 5.000 Euro |
| bis 45.000 Euro | 5.000 Euro | 5.500 Euro | 6.000 Euro |
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
|---|---|---|---|
| 85.001 bis 90.000 Euro | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 2.500 Euro |
| 80.001 bis 85.000 Euro | nicht förderfähig | 2.000 Euro | 2.500 Euro |
| 60.001 bis 80.000 Euro | 1.500 Euro | 2.000 Euro | 2.500 Euro |
| 45.001 bis 60.000 Euro | 2.500 Euro | 3.000 Euro | 3.500 Euro |
| bis 45.000 Euro | 3.500 Euro | 4.000 Euro | 4.500 Euro |
Das Förderprogramm zielt auf die Anschaffung oder das Leasing fabrikneuer Fahrzeuge ab.
Förderberechtigt sind alle Neufahrzeuge, die ab dem 01. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 erstmals in Deutschland zugelassen werden und der EU-Fahrzeugklasse M1 angehören. Dazu zählen Pkw mit rein elektrischem Batterieantrieb, Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Reichweitenverlängerer (Range-Extender) sowie Plug-in-Hybridfahrzeuge, sofern diese festgelegte klimaschutzbezogene Kriterien erfüllen. Ob auch Fahrzeuge mit Brennstoffzellentechnologie künftig einbezogen werden, ist derzeit noch Gegenstand einer Prüfung.
Im Förderzeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 30. Juni 2027 können auch Plug-in-Hybridfahrzeuge sowie Elektrofahrzeuge mit Reichweitenverlängerer gefördert werden. Voraussetzung ist, dass diese Fahrzeuge entweder einen CO₂-Ausstoß von höchstens 60 Gramm je Kilometer gemäß Typgenehmigung aufweisen oder eine rein elektrische Mindestreichweite von mindestens 80 Kilometern erreichen.
Die neue Förderung für Elektrofahrzeuge richtet sich an Privatpersonen, die ein neu zugelassenes Fahrzeug der EU-Fahrzeugklasse M1 entweder kaufen oder leasen. Unterstützt werden reine Elektrofahrzeuge sowie ausgewählte extern aufladbare Hybridfahrzeuge (Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender).
Voraussetzung für die Antragstellung ist die Einhaltung einer Einkommensobergrenze. Diese liegt grundsätzlich bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 Euro. Für Haushalte mit Kindern erhöht sich diese Grenze: Für jedes der ersten beiden minderjährigen Kinder (unter 18 Jahren) wird die Einkommensgrenze um jeweils 5.000 Euro angehoben. Familien mit zwei oder mehr Kindern können somit ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro aufweisen.
Nachweis des Einkommens:
Maßgeblich ist der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens aus den beiden jüngsten verfügbaren Steuerbescheiden, die nicht älter als drei Jahre sein dürfen. Bei einer Antragstellung zu Beginn des Jahres 2026 können daher beispielsweise die Steuerbescheide der Jahre 2023 und 2024 herangezogen werden.
Bei verheirateten Antragstellerinnen und Antragstellern, Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie in eheähnlichen Lebensgemeinschaften werden die zu versteuernden Einkommen beider Partner zusammengerechnet, sofern keine gemeinsame steuerliche Veranlagung vorliegt.
Weitere Details zur Einkommensberechnung, zu Sonderfällen ohne Einkommensteuerbescheid sowie zur konkreten Berücksichtigung von Kindern werden in der Förderrichtlinie veröffentlicht.
Ja. Sowohl bei Kauf als auch bei Leasing ist eine Mindesthaltedauer vorgesehen. Diese beträgt 36 Monate ab dem Datum der Erstzulassung. Ziel der Regelung ist es sicherzustellen, dass die Fahrzeuge tatsächlich privat genutzt werden. Ohne eine solche Vorgabe bestünde die Möglichkeit, geförderte Fahrzeuge kurzfristig weiterzuverkaufen und Gewinne zu erzielen.
Das Leasing von Neufahrzeugen ist ausdrücklich förderfähig. Abhängig von Einkommen und Haushaltsgröße können Zuschüsse von bis zu 6.000 Euro gewährt werden. Für Leasing gelten dieselben Förderbeträge und Voraussetzungen wie beim Fahrzeugkauf. Der Förderantrag wird vom Leasingnehmer gestellt. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug auf den Leasingnehmer zugelassen wird und die Mindesthaltedauer von drei Jahren eingehalten wird.
Der Förderantrag kann erst nach der Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt in einem einstufigen Verfahren und muss spätestens zwölf Monate nach der Zulassung auf die antragstellende Person erfolgen. Im Gegensatz zu anderen Förderprogrammen ist kein separater Antrag zum Kaufzeitpunkt erforderlich, was den Verwaltungsaufwand deutlich reduziert.
Sie können natürlich auch direkt mit uns in Kontakt treten und einen Termin telefonisch vereinbaren. Unser Onlinevertriebsteam berät Sie gerne und hilft bei Fragen weiter.
* Die staatl. Förderung ist für rein batterieelektrische Neufahrzeuge und bestimmte Plug-in-Hybrid Neufahrzeuge (CO₂-Emission bis zu 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) oder elektrische Reichweite mind. 80 km), die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen werden, für Privatpersonen möglich und setzt eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten voraus. Berechtigung zur Förderung und Höhe derselben richten sich nach dem Haushaltsbruttoeinkommen sowie der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren. Die Förderung muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeugs beantragt werden. Mehr unter BMUKN: Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung.
Stand 19.01.2026
Unsere Service- und Werkstattleistungen rund um das Automobil werden Sie begeistern. Entdecken Sie ein Autohaus, das mehr zu bieten hat als Fortbewegung.
Sie möchten einen Servicetermin für Ihr Fahrzeug. Kein Problem - unser Werkstatt- und Serviceteam steht Ihnen auch für weitere Fragen kompetent zur Seite.
Sie interessieren sich für ein neuen Gebrauchten oder ein Neufahrzeug? Unser Team vom Verkauf freut sich auf Sie!