Hyundai IONIQ 6
Hyundai IONIQ 6

Hyundai IONIQ 6 N-Line | Energieverbrauch kombiniert: 15,5 kWh/100 km | CO2-Emissionen kombiniert: 0 g /km | CO2-Klasse A | Elektr. Reichweite: 585 km

Der neue Hyundai IONIQ 6

Power your world.

Der neue Hyundai IONIQ 6 präsentiert sich mit einer optimierten, noch aerodynamischeren Silhouette und modernen Designakzenten, die seinen dynamischen Charakter unterstreichen. Optional stehen auch die sportlichen Varianten N Line und N Line X zur Wahl1.

Mit einer elektrischen Reichweite von bis zu 680 km2 und der leistungsstarken 800-Volt-Technologie3 ist er bereit für jede Strecke – egal ob im Alltag oder auf langen Reisen.

Im Innenraum sorgen eine neu gestaltete Mittelkonsole und ein digitales Cockpit mit zwei 12,3-Zoll-Displays für ein intuitives Fahrerlebnis. Assistenzsysteme wie der Autobahnassistent 2.0 mit Handerkennung3 sowie optionale digitale Außenspiegel1 und ein digitaler Fahrzeugschlüssel 2.01 erweitern den Komfort zusätzlich.

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In Nord-West-Deutschland sind wir mit unseren vier Standorten in Vechta, Achim, Bad Zwischenahn, Nienburg und Oldenburg immer in Ihrer Nähe. Unsere Service- und Werkstattleistungen rund um das Automobil werden Sie begeistern. Entdecken Sie ein Autohaus, das mehr zu bieten hat als Fortbewegung. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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Tel.: 04441 / 912 - 130


1 Optional, aufpreispflichtige Zusatzausstattung.
2 Maximale Reichweite nach WLTP. Die tatsächliche Reichweite wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst, z.B. von Verkehrsbedingungen, Fahrzeugausstattungen und Fahrweise. Im realen Fahrbetrieb kommt es zu einer geringeren Reichweite.
3 Entsprechende Hochleistungs-Ladepunkte vorausgesetzt, kann die Hochvoltbatterie in nur ca. 24 Minuten von 10 % auf 80 % geladen werden. Die Ladezeiten können variieren – in Abhängigkeit von den örtlichen Ladebedingungen (z. B. Art und Zustand der Ladesäule, Batterietemperatur oder Umgebungstemperatur).
Die staatl. Förderung ist für rein batterieelektrische Neufahrzeuge und bestimmte Plug-in-Hybrid Neufahrzeuge (CO₂-Emission bis zu 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) oder elektrische Reichweite mind. 80 km), die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen werden, für Privatpersonen möglich und setzt eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten voraus. Berechtigung zur Förderung und Höhe derselben richten sich nach dem Haushaltsbruttoeinkommen sowie der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren. Die Förderung muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeugs beantragt werden. Mehr unter BMUKN: Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung
Stand 19.01.2026

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